Recht & Steuern Newsletter

Mai | Nr. 3 2022

Mai | Nr. 3 2022 INHALTSVERZEICHNIS GESELLSCHAFTSRECHT 4 | Deutschland: Kommanditgesellschaft – „der Alleskönner“ MARKEN- UND PATENTRECHT 5 | Portugal: Wenn der Krieg das geistige Eigentum trifft ENERGIERECHT 6 | Portugal: Wasserstoff und der Weg zur Klimaneutralität in Portugal IMMOBILIENRECHT 7 | Portugal: Wohnungseigentum in Portugal –Teil 1/3 STEUERRECHT 9 | Portugal: Besteuerung von ausländischen Fonds in Portugal ARBEITSRECHT MATRIX-ORGANISATIONEN 11 | Deutschland: Vorgesetzte in Matrix-Organisation ZIVILRECHT 12 | Deutschland: Autokauf in Deutschland KURZNACHRICHTEN 13 | Deutschland: Renten steigen zum 1. Juli 2022 deutlich Auswirkungen des Kriegs auf die deutsche Wirtschaft Neuregelungen im Mai 3

Mai | Nr. 3 2022 GESELLSCHAFTSRECHT Deutschland Kommanditgesellschaft – „der Alleskönner“ Die Kommanditgesellschaft ist eine in Deutschland aufgrund ihrer Vielseitigkeit sehr beliebte Rechtsform in der Gestalt einer Personengesellschaft und wird meist in der Sonderform als GmbH & Co. KG verwendet. 1. Die Kommanditgesellschaft (KG) Die Kommanditgesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich aus einem persönlich und unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementär) und zusätzlich mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditisten), zusammensetzt. Die KG wird von dem voll haftenden Komplementär im Rahmen der Geschäftsführung geleitet. Großer Vorteil der KG ist, dass es sich um eine Personengesellschaft mit (zumindest teilweiser) beschränkter Haftung handelt. 2. Vorteile einer Kommanditgesellschaft Als Personengesellschaft unterliegt die KG weniger strengen Vorschriften als eine Kapitalgesellschaft. Der Gesellschaftsvertrag einer KG bedarf beispielsweise keiner notariellen Beurkundung, die Gesellschafter einer KG können die Höhe des Kommanditkapitals frei bestimmen. Durch die Sonderform der GmbH & Co. KG, bei welcher eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als unbeschränkt haftende Komplementärin an der KG beteiligt ist, kann die Haftung der beteiligten natürlichen Personen auf ihre Kommanditeinlage beschränkt werden. Es handelt sich demnach bei der GmbH & Co. KG um eine Personengesellschaft mit beschränkter Haftung, was durch die richtige steuerliche und zivilrechtliche Gestaltung gerade im Bereich der Immobilienverwaltung wirtschaftlich äußerst attraktiv sein kann: Einkünfte einer Personengesellschaft werden in steuerlicher Hinsicht anders als die einer Kapitalgesellschaft behandelt. Durch die sogenannte „gewerbliche Prägung bzw. Entprägung“ lässt sich die Besteuerung einer GmbH & Co. KG gezielt der einen oder der anderen Besteuerungsart unterwerfen, wodurch die im Einzelfall bestmögliche steuerliche Struktur erzielt werden kann. Die einfachere Übertragbarkeit der Kommanditanteile führt zudem dazu, dass die KG ein sehr beliebtes Vehikel für die Veräußerung von Unternehmen oder für die familiäre Vermögensverwaltung bzw. Nachfolgeplanung ist. 3. „Ein-Mann-Personengesellschaft“ mit beschränkter Haftung Während Personengesellschaften aus mindestens zwei Gesellschaftern bestehen müssen, kann die GmbH & Co. KG auch als sogenannte „Ein-Mann-Gesellschaft“ von nur einer einzigen natürlichen Person gegründet werden. Dies ist möglich, wenn die KG sämtliche Anteile der KomplementärGmbH hält (die Einheits-GmbH & Co. KG) und die natürliche Person alleiniger Kommanditist ist. Der größte Vorteil der Einheits-GmbH & Co. KG liegt darin, dass die gesamte Gesellschaft formfrei veräußert und übertragen werden kann. Überträgt ein Alleinkommanditist sämtliche, durch ihn gehaltene Kommanditanteile, werden somit mittelbar auch die Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH formfrei übertragen. Haben wir Ihr Interesse an der Gründung einer Kommanditgesellschaft geweckt? Dann kontaktieren Sie uns! 4 Eva Lehle Rechtsanwältin (DE) eva.lehle@etlbodensee.de Daniel Araújo Barros Rechtsanwalt (DE) Advogado (PT) daniel.barros@etlbodensee.de

Mai | Nr. 3 2022 MARKEN- UND PATENTRECHT Portugal Wenn der Krieg das geistige Eigentum trifft Es ist nichts Neues, dass der, durch den Überfall Russlands auf die Ukraine ausgelöste Konflikt, nicht nur ein bewaffneter Konflikt ist, da dieser sich seit seinem Beginn, mit der Verhängung von Sanktionen seitens vieler Länder, um diese Föderation zu bestrafen und unter Druck zu setzten, über eine wirtschaftliche und finanzielle Ebene erstreckte. Als Vergeltung hat die Russische Föderation (RF) diverse Maβnahmen ergriffen, etwa mit dem Ziel den Gebrauch der geistigen Eigentumsrechte in diesem Gebiet einzuschränken, diese richten sich gegen die genannten „Unfriedly Countries“, einschlieβlich Portugal, gemeinsam mit den anderen 26 Mitgliedstaaten der EU, der Ukraine, den USA, das Vereinigte Königreich, unter anderen. Das Dekret Nr. 299 der Regierung der RF, das am 6. März 2022 genehmigt wurde, ist eine dieser Maβnahmen. Diese erlaubt den russischen Einrichtungen im Interesse der nationalen Sicherheit oder der Bewahrung des Lebens und der Gesundheit der Bürger, die Nutzung von Erfindungen (Patente), Gebrauchsmuster und Designs von Eigentümern der genannten „Unfriedly Countries“, die auf russischem Gebiet angemeldet sind, ohne das dafür, jegliche Ausgleichszahlung erforderlich ist. Am 8. März 2022 hat die russische Regierung ein anderes Dekret genehmigt – das Gesetz „Über Änderungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation“ (Nr. 46-FZ). Was das geistige Eigentum betrifft, besagt dieses Gesetz, dass die Regierung der RF im Jahr 2022 befugt ist, Güter aufzuführen, gegenüber welche, die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches der RF hinsichtlich dem Schutz der Alleinrechte, nicht verwendbar sind. Zudem besprechen momentan die russische Regierung und verschiedene gesetzgebende Ausschüsse des russischen Parlaments die Einschränkung der geistigen Eigentumsrechte für Computersoftware, als Reaktion auf die Verkündung von ausländischen Softwaregroβunternehmenüber der Nichterneuerung der aktuellen Lizenzen. Eine solche Maβnahme – die, möglicherweise, die Beschränkung der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftung derjenigen vorsieht, die Softwareraubkopien nutzen, welche den Eigentümern der Urheberrechte aus Ländern gehören, die Sanktionen befürworten und umsetzen –wird schwerwiegende Auswirkungen haben, da es Piraterie ohne rechtliche Folgen gleichkommt. Die RF ist Mitglied mehrerer internationale Übereinkommen, die durch die Einführung dieser Maβnahmeneindeutig verletzt werden, namentlich die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums und das TRIPS-Abkommen – Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums. Alle Länder der Welthandelsorganisation (WTO) haben sich verpflichtet, diese Gesetze einzuhalten und zu gewährleisten, dass die ausländischen Unternehmen geistige Eigentumsrechte in dessen Gebiete geltend machen können, unter Androhung, sich der Auferlegung von Sanktionen des Gerichts der WTO zu unterziehen, welche sogar die Ausweisung der Organisation vorsehen. 5 Cláudia Freixinho Serrano Patent and Trademark Attorney claudiaserrano@jpcruz.pt

Mai | Nr. 3 2022 6 ENERGIERECHT Portugal Wasserstoff und der Weg zur Klimaneutralität in Portugal Viele prognostizieren, dass die russische Invasion der Ukraine eine beschleunigende Wirkung auf den Energiewendeprozess haben könnte, für den das Land bereits seit langem bekannt ist. In diesem Prozess wird grüner Wasserstoff (hergestellt mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen) eine führende Rolle spielen, und Portugal bereitet sich bereits vor, die industrielle Infrastruktur zu entwickeln, die für die Nutzung dieses Potentials nötig ist, indem es verschiedene Mechanismen zur Förderung der Produktion und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren einführt. In diesem Zusammenhang sind die Unterstützungen erwähnenswert, die bereits in den nationalen Rechtsvorschriften im Elektrizitätssektor verankert sind, und die sowohl eine Befreiung von „Kosten von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ - auf Portugiesisch kurz CIEG (die in den Netzzugangstarifen enthalten sind und die im Erwerb erneuerbaren Energien für die Produktion nicht unterschätzt werden sollten) für stromintensive Verbraucher vorsehen, als auch Ausnahmen zu den Distanzkriterien, die generell für den Eigenverbrauch elektrischer Energie angewendet werden, was eine größere Flexibilität bei der Konfiguration der Projekte ermöglichen wird, und wonach die Möglichkeit grenzüberschreitender Projekte nicht mehr ausschließen ist. KAPEX-Fördermechanismen wurden ebenfalls bereits bereitgestellt, unter anderem durch die Verordnung über das Anreizsystem zur Unterstützung der Wasserstoffproduktion, die im Februar verabschiedet wurde, und die die Zuweisung von Subventionen für die Entwicklung dieser Technologie im Rahmen des nationalen Programmes zum Wiederaufbau und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Portugiesischen Wirtschaft vorsieht. In jüngerer Zeit wurde die sehr relevante Vereinfachung von Genehmigungsprozessen mit besonderem Schwerpunkt auf Wasserstoffproduktionsprojekten aus der Wasserelektrolyse durch Gesetzesdekret 30-A/2022, vom 18. April 2022, genehmigt. Für die Entwicklung von Wasserstoffprojekten im großen Rahmen werden wahrscheinlich zusätzliche Unterstützungen nötig sein, aber die Grundlagen für eine prosperierende Zukunft in diesen Bereich wurden bereits gelegt. Portugal möchte auch in diesem Bereich an der Spitze stehen, und die Entwicklung der Wasserstoffindustrie könnte das Land von einem Energieimporteur in einen Exporteur verwandeln. Die europäische geopolitische Krise könnte der entscheidende Beschleuniger dieses Projektes sein und Sines nicht nur als strategischen Punkt für den Import von Gas nach Europa platzieren, sondern auch als Wasserstoffcluster anerkennen, in dem bereits Investitionen in Ammoniak- und Wasserstoffprojekte im Wert von rund 12 Milliarden Euro geplant werden. Auch im Energiebereich wehen in Portugal, daher, neue Winde, die voraussichtlich die Entwicklung des Landes bedeutend fördern werden. Sara Castelo Branco Beraterin Energie & Consultora Energia & Natürliche Ressourcen Sara.Branco@mirandala wfirm.com

Mai | Nr. 3 2022 IMMOBILIENRECHT Portugal Wohnungseigentum in Portugal –Teil 1/3 Rechtsanwalt e Advogado, Dr. Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau, Experte im Immobilienrecht, stellt die Aufteilung von Wohnungseigentum (propriedade horizontal) dar. I. Eigentumsverhältnisse Bzgl. der Aufteilung des Wohnungseigentums z.B. bei Wohnsiedlungen gilt regelmäßig wie in Deutschland, dass Alleineigentum des Wohnungseigentümers an der jeweiligen Wohnung und zusammen mit den übrigen Wohnungseigentümern Miteigentum an den Gemeinschaftsflächen besteht. II. Begründung 1. Wohnung Die Begründung von Wohnungseigentum setzt voraus, dass die einzelnen Wohneinheiten voneinander unabhängig und isoliert sowie untereinander verschieden sind. Ferner müssen sie einen eigenen Zugang zu den Gemeinschaftsflächen oder zu einer öffentlichen Straße haben. Die erstmalige Begründung des Wohnungseigentums erfolgt üblicherweise durch ein einseitiges Rechtsgeschäft des Eigentümers des Gesamtgebäudes, d.h. durch die notarielle Beurkundung des Gründungstitels. Im Gründungstitel werden die Einheiten inkl. Flächen spezifiziert und diesen ein Wert am Gesamtgebäude zugewiesen. Der Wert wird in der Praxis für die jeweilige Wohneinheit durch eine Promille-Zahl angegeben. Nach dieser richtet sich u.a. die Verteilung der Kostentragung und das Quorum in der Eigentümerversammlung. Das Wohnungseigentum ermöglicht, dass jede Wohnung eine rechtliche Eigenständigkeit erhält und wie jede andere Immobilie verkauft, verschenkt oder belastet werden kann. 2. Gemeinschaftsflächen Auch die Gemeinschaftsflächen ergeben sich regelmäßig aus dem Gründungstitel. Gemeinschaftsflächen um-fassen zwingend den Boden, die Säulen und die Wände, welche die Struktur des Gebäudes bilden sowie das Dach, die Ein- und Ausgänge, die Treppen und die allgemeinen Versorgungseinrichtungen (Wasser, Strom, Gas, Klimaanlage etc.). Auch Terrassen gehören zwingend zum Miteigentum, wenn sie zugleich der Überdachung dienen. Lediglich (widerlegbar) vermutet wird, dass Gärten, Aufzüge und Garagen sowie Parkplätze zu den Gemeinschaftsanlagen gehören. Der Gründungstitel kann aber auch festlegen, dass das Nutzungsrecht an einer Gemeinschaftsfläche ausschließlich des Eigentümers einer bestimmten Wohneinheit zusteht. Siehe Fortsetzung auf der nächsten Seite Alexander Rathenau Advogado und Rechtsanwalt anwalt@rathenau.com 7

Mai | Nr. 3 2022 IMMOBILIENRECHT Portugal Wohnungseigentum in Portugal –Teil 1/3(Fortzetzung) 3. Gemeinschaftsverordnung Zusätzlich zu dem Gründungstitel existiert regelmäßig eine Gemeinschaftsverordnung, welche die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümergemeinschaft konkretisiert. Bei Gemeinschaften mit mehr als vier Eigentümern ist diese verpflichtend. III. Änderung des Gründungstitels In der Regel ist die Änderung des ursprünglich notariell beurkundeten Gründungstitels nur mit Zustimmung aller Eigentümer möglich. Nun kann eine solche gerichtlich erwirkt werden, wenn die Stimmen der Wohnungseigentümer, die nicht zustimmen, weniger als 1/10 des investierten Kapitals betragen und die Änderung die Nutzungsbedingungen, den relativen Wert oder den Zweck, für den ihre Bruchteile bestimmt sind, nicht geändert werden. (Vollständiger Text unter diesem Link.) Alexander Rathenau Advogado und Rechtsanwalt anwalt@rathenau.com 8

Mai | Nr. 3 2022 STEUERRECHT Portugal Besteuerung von ausländischen Fonds in Portugal Der Gerichtshof der Europäischen Union ("EuGH") hat kürzlich entschieden, dass die Besteuerung in Portugal von ausländischen Fonds im Vergleich zur Besteuerung von in Portugal ansässigen Fonds diskriminierend ist. Nach Ansicht des EuGH ist eine solche Regelung nicht mit dem Grundsatz des freien Kapitalverkehrs vereinbar. Der derzeitige Rechtsrahmen in Portugal Seit 2015 gilt in Portugal eine Ausgangsbesteuerung für Organismen für gemeinsame Anlagen ("OGA"), d. h. Investmentfonds oder -gesellschaften mit Sitz in Portugal. Solche Körperschaften sind von der Besteuerung von Dividenden, Zinsen, Mieten und Kapitalerträgen befreit. Die Besteuerung erfolgt im Wesentlichen auf der Ebene der Inhaber oder Anteilseigner, wenn die Erträge ausgeschüttet werden. Diese Steuerregelung gilt jedoch nicht für nicht gebietsansässige OGA. Die von ausländischen OGA erzielten Erträge aus portugiesischen Quellen unterliegen der Besteuerung zu einem Satz von 25 % (vor allem) im Rahmen des Quellensteuerverfahrens. Die Streitsache In den Jahren 2015 und 2016 war ein in Deutschland ansässiger Fonds Anteilseigner mehrerer in Portugal ansässiger Unternehmen, und die entsprechenden Dividenden wurden einer Quellensteuer in Höhe von 25 % unterzogen. Der Fonds beantragte bei der portugiesischen Steuerbehörde die Erstattung des einbehaltenen (und nicht durch das Doppelbesteuerungsabkommen erstattungsfähigen) Betrags mit der Begründung, dass die portugiesischen Vorschriften unmittelbar gegen die EU-Vorschriften verstoßen würden. Die nationale Behörde lehnte den Antrag ab, woraufhin der Fonds angesichts dieses Bescheids das portugiesische Schiedsgericht anrief. Das Schiedsgericht wiederum hat den EuGH um eine Entscheidung über die Vereinbarkeit der genannten portugiesischen Steuervorschriften mit dem Grundsatz des freien Kapitalverkehrs ersucht. Der EuGH stellte nun fest, dass das portugiesische Steuersystem Dividenden, die an gebietsfremde OGA ausgeschüttet werden, dadurch benachteiligt, dass es eine Quellensteuer auf Dividenden erhebt, die an gebietsfremde OGA ausgeschüttet werden, und dass aber gebietsansässigen OGA die Möglichkeit vorbehalten ist, eine Befreiung von dieser Quellensteuer zu erlangen. Diese ungünstigere Behandlung kann zum einen gebietsfremde OGA davon abhalten, in portugiesische Gesellschaften zu investieren, und zum anderen in Portugal ansässige Anleger davon abhalten, Anteile an solchen OGA zu erwerben. Siehe Fortsetzung auf der nächsten Seite Maria Inês Cotrim Advogada (PT) mic@ slcm.pt 9 António Gaspar Schwalbach Partner ags@slcm.pt

Mai | Nr. 3 2022 STEUERRECHT Portugal Besteuerung von ausländischen Fonds in Portugal (Fortzetzung) Solche Vorschriften stellen eine verbotene Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar, es sei denn, sie gewährleisten eine nicht willkürliche Unterscheidung zwischen Steuerpflichtigen, indem sie (i) Situationen vorsehen, die nicht objektiv vergleichbar, oder (ii) durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind. Der EuGH hat im vorliegenden Fall diese beiden Ausnahmen jedoch ausgeschlossen. Letztlich entschied der EuGH, dass der EU-Grundsatz des freien Kapitalverkehrs der Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der bei Dividenden, die von gebietsansässigen Gesellschaften an einen gebietsfremden Organismus für gemeinsame Anlagen (OGA) gezahlt werden, ein Steuerabzug an der Quelle vorgenommen wird, während Dividenden, die an einen gebietsansässigen OGA gezahlt werden, von einem solchen Steuerabzug befreit sind. Maria Inês Cotrim Advogada (PT) mic@ slcm.pt 10 António Gaspar Schwalbach Partner ags@slcm.pt

Mai | Nr. 3 2022 ARBEITSRECHT MATRIX-ORGANISATIONEN Deutschland Vorgesetzte in Matrix-Organisation Arbeitsverhältnisse in der globalisierten Unternehmenswelt führen zu vielfältigen rechtlichen Herausforderungen für den Arbeitgeber und -nehmer, auf die nationale Gesetzgebungen und Rechtsprechung reagieren müssen. Gründe für das Entstehen von Matrixorganisationen sind höhere Flexibilität, Entlastung der Leitung, flachere Organisationen, Betonung fachlicher Kompetenzen, verbessertes Controlling und schnellere Steuerung. Das deutsche Arbeitsrecht verbietet eine Übertragung des Weisungsrechts auf Personen außerhalb des Arbeitsverhältnisses, soweit mit dem Arbeitnehmer keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Eine einseitige Unterstellung zu einem externen MatrixManager ist damit nicht möglich. Seine Bestellung zum Vorgesetzten führt nicht zu seiner Eingliederung in den Betrieb des Arbeitnehmers, da es an dem für die Eingliederung erforderlichen Arbeitgeberweisungsrecht des einsetzenden Unternehmens gegenüber dem Matrixvorgesetzten fehlt. Voraussetzung für die rechtskonforme Durchführung von Matrixstrukturen ist, soweit Weisungsbefugnisse von Vorgesetzten außerhalb des eigenen Arbeitgebers ausgeübt werden, die Vereinbarung einer Matrix-Klausel im Arbeitsvertrag. Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit ist die Entstehung doppelter Anstellungsverhältnisse zu vermeiden, nämlich die Begründung von Arbeitsverhältnissen zum Vertragsarbeitgeber und weisungsgebenden Unternehmen. Insofern ist eine Aufteilung des Weisungsrechts in eine fachliche und eine disziplinarische Komponente vorzunehmen, wobei externen MatrixManagern insoweit lediglich erlaubt werden kann, das fachliche Weisungsrecht so lange auszuüben, wie der Arbeitgeber es nicht wieder an sich ziehen will (widerrufliche Delegation). Neben der Bestellung als Vorgesetzter sollte auch eine Delegation des Weisungsrechts betreffend Ort und Zeit der Arbeitsleistung gegenüber dem eingesetzten Arbeitnehmer vom Vertragsarbeitgeber auf den einsetzenden Unternehmer und Inhaber des Betriebs definiert werden, wobei die in der Matrix-Struktur zugewiesene Tätigkeit nicht geringerwertiger sein darf als die vertraglich geschuldete. 11 Sönke Friedl Rechtsanwalt friedl.hr-law@gmx.de

Mai | Nº 3 2022 ZIVILRECHT Deutschland Autokauf in Deutschland Der Erwerb eines Fahrzeugs in Deutschland kann sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen eine attraktive Option sein; er sollte aber nicht überstürzt werden, um evtl. rechtliche Risiken und Verluste zu vermeiden. Es ist zunächst zu klären, ob ein neues oder ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft werden soll, und ob dies durch eine Privatperson oder ein Unternehmen erfolgt. Im Hinblick auf die bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb evtl. zu zahlende Umsatzsteuer gilt ein Fahrzeug noch als neu, wenn die Erstzulassung noch nicht sechs Monate zurückliegt oder das Fahrzeug noch keine 6000 km hat. Bei einem Gebrauchtwagen ist zu beachten, in welchen Fällen die Gewährleistung vom Verkäufer ausgeschlossen werden kann. Nach deutschem Recht kann ein privater Verkäufer die Gewährleistung für Mängel an einem Gebrauchtwagen vertraglich ausschließen, wenn er sie nicht arglistig verschwiegen (z.B. das Verschweigen von Unfällen mit dem Fahrzeug) oder eine Eigenschaft zugesichert hat (z.B. Motorleistung, Verbrauch oder Unfallfreiheit). Nach der Rechtsprechung bedeutet die Formulierung "gekauft wie besehen" jedoch nicht automatisch einen Gewährleistungsauschluss. Beim Verkauf durch einen Händler (Autohaus, Firma oder Verkäufer, der das Fahrzeug gewerblich genutzt hat, einschließlich eines Freiberuflers) kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Es wird gesetzlich vermutet, dass ein Mangel zum Zeitpunkt des Erwerbs vorlag, wenn er sich innerhalb eines Jahres (bis 31.12.21: innerhalb von sechs Monaten) zeigt. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre. Bei Gebrauchtwagen und insbesondere bei einem Fahrzeug mit hohem Kilometerstand können bestimmte "Mängel" von der Rechtsprechung evtl. noch nicht als solche, sondern als noch innerhalb einer normalen Abnutzung bewertet werden. Ferner, sollte bei dem Erwerb eines Gebrauchtwagens der Nachweis eines noch gültigen "TÜV" (Hauptuntersuchung, bzw. technische und Abgasuntersuchung) verlangt werden. Anhand des Serviceheftes kann auch überprüft werden, ob das Fahrzeug gut gepflegt wurde. Schließlich, ist bei einem Fernabsatzkauf, z.B. Onlinekauf, ohne das Fahrzeug vorher persönlich gesehen zu haben, alle Sorgfalt geboten, nicht nur im Hinblick auf mögliche Mängel oder fehlerhafte Kilometerangaben, sondern vor allem auch im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse, bzw. Fahrzeugpapiere, um nicht Opfer der Veräußerung einer fremden Sache zu werden, wie z. B. von Fahrzeugen, die möglicherweise gestohlen oder zur Sicherheit an Dritte, z. B. Banken, übereignet wurden. Der Transport nach Portugal kann entweder vom Verkäufer organisiert werden, soweit auch vertraglich vereinbart, oder bereits vom Käufer, z.B. über ein Transportunternehmen. Angesichts der vielen Formalitäten, die bei der Einfuhr eines Fahrzeugs zu beachten sind, ist es unbedingt ratsam, sich vorher bei den zuständigen Behörden zu erkundigen, damit alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden können. 12 Maria de Fátima Veiga Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht mail@veiga-law.com

Mai | Nr. 3 2022 KURZNACHRICHTEN Deutschland Renten steigen zum 1. Juli 2022 deutlich Das Bundeskabinett hat neulich den Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 beschlossen. Damit werden die Renten zum 1. Juli 2022 in Westdeutschland um 5,35 Prozent und in Ostdeutschland um 6,12 Prozent steigen. Somit erhöht sich der Rentenwert im Westen von bisher 34,19 Euro auf 36,02 Euro, im Osten von bisher 33,47 Euro auf 35,52 Euro. Der Rentenwert Ost steigt damit auf 98,6 Prozent des aktuellen Rentenwerts West. Ein Voranschreiten der Rentenangleichung zwischen Ost und West ist zu verzeichnen und diese wird spätestens zum 1. Juli 2024 vollständig abgeschlossen sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Bundesregierung. Auswirkungen des Kriegs auf die deutsche Wirtschaft Am 12. April fand ein Austausch über die Auswirkungen des Kriegs auf die deutsche Wirtschaft zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz und den Vorstandsvorsitzenden deutscher DAX-Unternehmen statt. Im Vordergrund stand unter anderem die Auswirkung des Krieges auf die Geschäftstätigkeit der Unternehmen, insbesondere durch die gegen Russland ergriffenen Sanktionen sowie die Entwicklung von Energiepreisen. Durch die Sanktionen seien bereits Einschränkungen in den Lieferketten vorhanden; jedoch soll die Unterstützung für die Sanktionsmaßnahmen durch die Unternehmen bekräftigt worden sein. Mit weiteren Herausforderungen sei aufgrund der hohen Energiepreise insbesondere für die energieintensive Industrie zu rechnen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Bundesregierung. Neuregelungen im Mai Im Mai kommt es zu einigen Neuregelungen, insbesondere in den Bereichen Verbraucherschutz und Energie. Ab 28. Mai treten einige Regelungen zum Verbraucherschutz in Kraft, die z.B. die Verbesserung von Verbraucherinformationen sowie mehr Transparenz bei Online-Einkäufen und bei Kaffeefahrten sowie stärkeren Schutz bei Telefonwerbung vorsehen. Auch kommt es zur Novellierung der Preisangabenverordnung, die u.a. neue Regelungen für die Bekanntgabe von Preisermäßigungen enthalten wird, damit diese von den Verbrauchern besser eingeschätzt werden können. Im Bereich Energie tritt am 01. Mai 2022 das neue„Gasspeichergesetz“ in Kraft. Zwecks Eindämmung von Preisausschlägen und der Gewährleistung der Energieversorgung sind Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen vorgesehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Bundesregierung. 13

Mai | Nr. 3 2022 14 Disclaimer Die AHK Portugal haftet nicht für den Inhalt der Beiträge und/oder der Webseiten, die mit den Links verbunden sind. Datenschutz Die Daten und Beiträge, die in diesem Dokument aufgeführt sind, haben ausschließlich den Zweck, den Adressaten zu informieren. Die Daten werden elektronisch verwaltet gemäß den Vorschriften der DatenschutzGrundverordnung und dem portugiesischen Gesetz Nr. 58/2019 (portugiesisches Ausführungsgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung). Falls der Adressat das Zusenden des Newsletters nicht erwünscht und/oder seine Daten aus der Datenbank der AHK Portugal gelöscht haben möchte, so bitten wir, uns dies über die auf unser Internetseite angegebene EMail-Adresse mitzuteilen. Ausgabe AHK Portugal Avenida da Liberdade 38/2 1269-039 Lisboa Abteilung Recht & Steuern Caroline Cöster Domingues (Leiterin) caroline-domingues@ccila-portugal.com Tel: +351 213 211 207 Allgemeiner Kontakt Tel: +351 213 211 200 Fax: +351 213 467 150 infolisboa@ccila-portugal.com www.ccila-portugal.com

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