Oktober | Nr. 6 2022
Oktober | Nr. 6 2022 INHALTSVERZEICHNIS MERGERS & ACQUISITIONS 4 | Portugal: Die Kontrolle der ausländischen Direktinvestitionen in Portugal GESELLSCHAFTSRECHT 5 | Deutschland: Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft? MARKEN- UND PATENTRECHT 7 | Portugal: Schreiben eines Textes ZOLLRECHT 9 | Portugal: Steuerbefreiungen bei der Warenausfuhr und Bedeutung der Incoterms STEUERRECHT 10 | Portugal: Portugal wird kurzfristige Gewinne aus Gesellschaftsbeteiligungen deutlich höher besteuern 12 | Portugal: Die Unshell Richtlinie IMMOBILIENRECHT 14 | Portugal: Portugal –Befreiung von der Grunderwerbsteuer IMT beim Kauf zwecks Weiterverkauf MIGRATIONSRECHT 15 | Portugal: Änderungen der Regelung für die Hinreise und den Aufenthalt von Ausländern im nationalen Hoheitsgebiet ARBEITSRECHT 17 | Deutschland: Aktuelles im Arbeitsrecht: Das Nachweisgesetz und die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung KURZNACHRICHTEN 18 | Deutschland: Arbeitszeiterfassung Inflationsausgleichsprämie Kurzarbeitergeld 3
Oktober | Nr. 6 2022 MERGERS &ACQUISITIONS Portugal Die Kontrolle der ausländischen Direktinvestitionen in Portugal Bei einer M&A-Transaktion ist die Aushandlung der vertraglichen Haftungsregelung natürlich von besonderer Bedeutung und nicht selten erfolgskritisch für den Ausgang des Prozesses. Sind die Parteien in Rechtsordnungen mit unterschiedlichen Marktusancen tätig, was in Portugal häufig vorkommt, zumal die übernehmende Partei nicht selten aus einer ausländischen Rechtsordnung stammt, ist eine Einigung bisweilen schwierig. Zwei Aspekte gilt es hierbei hervorzuheben: (i) Welche vertragliche Relevanz hat die durchgeführte Due-Diligence-Prüfung im Hinblick auf die zivilrechtliche Haftung? (ii) Wie hoch ist die Haftungsgrenze, bis zu welcher die verkaufende Partei haften soll? Was den ersten Aspekt anbelangt, so lässt sich die Frage vereinfacht wie folgt stellen. Der Verkäufer gewährt dem Käufer vor der Vertragsunterzeichnung Zugang zu einer Vielzahl von Informationen über das Zielunternehmen, damit sich der Käufer ein besseres Bild vom zu übernehmenden Unternehmen machen kann. Sollte nun der Zugang zu diesen Informationen den Käufer daran hindern, nach der Unterzeichnung des Vertrags Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend zu machen, oder im Gegenteil sollte dies dem Käufer möglich sein, zumal die letztendliche Verantwortung bis zum Verkauf stets beim Verkäufer liegt? So sind sich die Parteien nicht immer einig, dass die Angelegenheit allein über den Preis geregelt wird, zudem setzt die interne Politik eines multinationalen Erwerbers auch in dieser Hinsicht oft relevante Verhandlungsgrenzen. Was den zweiten Aspekt betrifft, so ist die Marktpraxis je nach Land (und natürlich Branche) recht unterschiedlich, und häufig wird die veräußernde Partei - die portugiesische - mit quantitativen Höchstgrenzen überrascht, die wesentlich höher sind als die, an die sie vom heimischen Markt gewohnt ist. Insbesondere wenn es sich beim Verkäufer um eine Einzel-, also nicht um eine juristische, Person handelt, kann sich dieser Faktor in der Tat als Hindernis für den Abschluss der Transaktion erweisen, sofern nicht alternative Möglichkeiten gefunden werden, die individuelle Haftung der verkaufenden Partei irgendwie einzugrenzen, wie z. B. die Abgabe von Garantien für die übernehmende Partei, welche gleichzeitig als Haftungsbeschränkung für die verkaufende Partei wirken. Kurz gesagt, im Laufe einer Verhandlung sollten nicht nur die Parteien, sondern auch ihre Berater versuchen, konstruktive und einfallsreiche Lösungen zu finden, die eine Einigung zwischen Parteien ermöglichen, welche bisweilen von sehr weit voneinander entfernten oder abweichenden Standpunkten ausgehen. 4 João Mattamouros Resende Partner jmattamouros@cuatrecasas. com
Oktober | Nr. 6 2022 GESELLSCHAFTSRECHT Deutschland Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft? Möchte ein Unternehmen seine (wirtschaftliche) Tätigkeit nach Deutschland ausweiten und hat dieses seinen satzungsmäßigen Sitz im Ausland, wird sich die Geschäftsleitung zwingend die Frage stellen müssen, wie diese Verlagerung rechtlich umzusetzen ist. Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick zu den zwei gängigsten Formen der Tätigkeitsausübung durch ausländische Unternehmen in Deutschland – die Zweigniederlassung und die Tochtergesellschaft. 1. Die Zweigniederlassung Einerseits kann die ausländische Gesellschaft eine sogenannte selbständige Zweigniederlassung in Deutschland gründen. Zweigniederlassungen sind von der Hauptniederlassung räumlich getrennte, rechtlich jedoch unselbständige Vermögensbestandteile eines Unternehmens. Die Zweigniederlassung hat daher keine selbständige Rechtspersönlichkeit, sondern ist - juristisch gesehen - der „verlängerte Arm“ des ausländischen Unternehmens in Deutschland. Sämtliche Rechtsgeschäfte, sowie auch die Verbindlichkeiten sind der Hauptniederlassung zuzurechnen, welche dafür auch vollumfänglich haftet. Obwohl es sich um einen keine selbständige Rechtspersönlichkeit handelt, stellt der deutsche Gesetzgeber für die Gründung einer Zweigniederlassung hohe formale Anforderungen. Neben der Gewerbeanmeldung, ist auch die Eintragung der Zweigniederlassung in das Handelsregister erforderlich. Die Eintragung muss in notariell beglaubigter Form erfolgen, sodass ein Notartermin erforderlich ist. Dabei müssen eine Vielzahl von Dokumenten betreffend die Hauptniederlassung übersetzt werden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. In tatsächlich Hinsicht, muss die Zweigniederlassung zudem eine gewisse Selbständigkeit und eine auf Dauer angelegte Organisationsstruktur aufweisen, sodass sie beim Wegfall der Hauptniederlassung – rein theoretisch - fortbestehen könnte. 2. Die Tochtergesellschaft Andererseits besteht auch die Möglichkeit der Gründung einer Tochtergesellschaft in Deutschland, meistens in Form einer GmbH. Übernimmt die Muttergesellschaft sämtliche Geschäftsanteile an der deutschen Tochtergesellschaft, ist diese Alleingesellschafterin. Die Tochtergesellschaft hat im Gegensatz zur selbständigen Zweigniederlassung eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie haftet folglich mit dem eigenen Gesellschaftsvermögen für begründete Verbindlichkeiten selbst. Wählt man die Rechtsform einer GmbH, so kann die Haftung grundsätzlich auf das Stammkapital der Gesellschaft begrenzt werden (grundsätzlich mindestens EUR 25.000,00). Die Voraussetzungen und der Ablauf für die Gründung einer GmbH in Deutschland, können Sie dem bereits zu diesem Thema veröffentlichtem Artikel entnehmen. (Siehe Fortsetzung auf der nächsten Seite) Daniel Araújo Barros Rechtsanwalt (DE) daniel.barros@etlbodensee.de 5 Eva Lehle Rechtsanwältin (DE) eva.lehle@etlbodensee.de
Oktober | Nr. 6 2022 GESELLSCHAFTSRECHT Deutschland Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft? (Forts..) Der Ablauf der Gründung einer Tochtergesellschaft ist – bezogen auf die Übersetzung von Originaldokumenten der Muttergesellschaft - unkomplizierter als die Gründung einer Zweigniederlassung, da kaum solche übersetzt werden müssen. Die GmbH als Tochtergesellschaft hat zudem den großen Vorteil, dass Gewinne innerhalb der Tochtergesellschaft zunächst steuerschonend thesauriert und danach kontrolliert an die Muttergesellschaft ausgeschüttet oder reinvestiert werden können. Diese Möglichkeit besteht bei der Zweigniederlassung grundsätzlich nicht. Planen Sie Ihre wirtschaftliche Tätigkeit nach Deutschland auszuweiten oder haben Sie zu dem Thema weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns! Daniel Araújo Barros Rechtsanwalt (DE) daniel.barros@etlbodensee.de 6 Eva Lehle Rechtsanwältin (DE) eva.lehle@etlbodensee.de
Oktober | Nr. 6 2022 MARKEN- UND PATENTRECHT Portugal Schreiben eines Textes Einen Artikel schreiben. Einfach einen Text erstellen. Der einfach nur anders ist, deshalb „erstellen“. Die Worte folgen einander und werden wahrscheinlich so angeordnet, wie nie zuvor. Man erwartet es so. Die Ideen, die sie ausdrücken...das ist ein anderes Thema. Wie oft hat man mit dem Beginn des Textes, einen Text begonnen? Eventuell wurde dieser Trick schon in Stein gemeißelt. Aber der Text ist sicherlich unterschiedlich. Umso mehr auf Portugiesisch. Sofort zeigt die Ähnlichkeitsanalyse von Microsoft Word Editor (eingetragene Marke!), dass die Übereinstimmungen mit bisherigen Texten„0/0“sind. Guter Start. Natürlich gibt es Situationen, in denen dasselbe sehr nützlich ist. „Ich befinde mich nicht im Büro und habe bis zum (...) begrenzten E-Mail-Zugang“. Einfach und übersichtlich, man kann sich darauf verlassen und weiterhin den Strand genießen. Nun, aber wenn der geschriebene Text, sich von den bisherigen Texten unterscheidet (um es nicht zu verkomplizieren), inklusive von denen, die in Stein gemeißelt wurden, ist es ein Original. Als Original ist dieser urheberrechtlich geschützt. (Ja...all dies um an diesem Punkt anzukommen.) Das in Stein Meißelten war schwieriger und es wurden keine Rechte erworben. Es mag auch sein, dass man mindestens einen Nachmittag brauchte, um eine Kopie von 120 Zeichen zu erstellen. Der Weg bis zumcopy+pastewar noch ein langer. Das Urheberrecht schützt Originalwerke. Die Ausdrucksform des Originals. Besser gesagt, (das ist nicht eine Urschrift), „geistige Schöpfungen auf literarischem, wissenschaftlichem und künstlerischem Gebiet, gleichgültig auf welche Weise sie externalisiert werden“, wie im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte beschrieben. Die also Originalwerke sind. Der Editor zeigt, wie sehr sich der Text ähnelt. Nicht die Idee. Wie dem auch sei, schützt das Urheberrecht auch nicht die Idee, sollte also nicht von Wichtigkeit sein. Aber, es ist wichtig. Und wenn der Text beschreibt, wie man etwas macht? Eine Lehre ist. Wie ein Fenster gebaut wird. Wie mit einem Wirkstoff behandelt wird. Wie auf Entfernung zu kommunizieren. Das ist technologisches Wissen und solch ein Text ist besonders. Er handelt von dem Entwurf, außerhalb des Textes und der Seite, aus dem Reich der Ideen in die Realität. Wenn man so einen Text einem speziellen Institut vorlegt, beantragt man ein Patent. Ein Patent schützt nicht den Text. (Ah, also all das, um hier anzukommen.) Sondern das technologische Konzept, das dem Text zugrunde liegt. Daher auch die Notwendigkeit einer Sonderform, um das gewünschte Format zu erzielen: guten Schutz, etwas Wertvolles. Ja, aber hier ist die Ähnlichkeitsanalyse nicht von groβer Hilfe. Sie zeigt, ob ein Text identisch ist, versteht aber (noch) nicht die Ideen und Lehren des Textes. (Siehe Fortsetzung auf der nächsten Seite) 7 Rui Gomes Patentspezialist info@jpcruz.pt
Oktober | Nr. 6 2022 MARKEN- UND PATENTRECHT Portugal Schreiben eines Textes (Forts.) Stimmt, aber warum ist das von Interesse? Um zu zeigen, wie innovativ es ist. Und das ist wertvoll. Zum Glück gibt es etwas, das zwar keine Ähnlichkeitsanalyse ist, aber nahe daran liegt. Wenn das spezielle Institut den Text (Patent) “gewährt“, bedeutet es, dass das technologische Konzept anders ist. Alle nähren Veröffentlichungen wurden analysiert und es wurde festgestellt, dass dieses Konzept nie verbreitet wurde und dessen Verbreitung auch unter Berücksichtigung aller nähren Veröffentlichungen, nicht erreicht werden könnte. Und das ist wertvoll. Das Patent ist ein Siegel für Innovation. (Der Text endet mit “0/0“.) 8 Rui Gomes Patentspezialist info@jpcruz.pt
Oktober | Nr. 6 2022 9 ZOLLRECHT Portugal Steuerbefreiungen bei der Warenausfuhr und Bedeutung der Incoterms Aufgrund der strategischen Bedeutung von Exporten ist es üblich, dass Staaten bei Zöllen, der Mehrwertsteuer (MwSt.) und Ähnlichem Steuerbefreiungen gewähren, die beim Verkauf von Gütern für den Export gelten. Häufig hängt die Gewährung von Steuerbefreiungen jedoch von bestimmten Anforderungen ab, die bei Vertragsverhandlungen bekannt sein müssen. Wegen der zunehmenden Komplexität des internationalen Handels mit Beteiligten aus verschiedenen Ländern, der Geschwindigkeitsanforderungen und aufgrund von häufigen, wiederholten Verkäufen (im Fall von Commodities) ist eine Standardisierung unerlässlich. Auf diese Herausforderung sollten die „Internationalen Handelsklauseln“ („Incoterms“) eine Antwort geben. Zwar legen die Incoterms eine gemeinsame Sprache für Vertragspflichten fest, doch lösen sie nicht die Herausforderungen, die sich aus der Existenz verschiedener Steuergesetzgebungen ergeben, so dass sich beispielweise die Incoterm-Wahl auf die indirekte Besteuerung eines Geschäfts auswirken kann. In der Europäischen Union (EU) sind Steuerbefreiungen bei der Ausfuhr in der MehrwertsteuerRichtlinie geregelt, darunter auch die Steuerbefreiung bei „Lieferungenvon Gegenständen, die durch den Verkäufer oder für dessen Rechnung nach Orten außerhalb der Gemeinschaft versandt oder befördert werden.“ Es handelt sich dabei um eine Steuerbefreiung bei direkten Ausfuhren, die unabhängig von der Eigenschaft des Empfängers der Gegenstände gilt. Die Ausfuhr ist ein Zollverfahren und setzt die Einhaltung der Zollformalitäten und den tatsächlichen Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet der EU (UZG) voraus. In Portugal ist diese Steuerbefreiung im CIVA [port. Mehrwertsteuergesetz] geregelt, demzufolge der Verkäufer/Exporteur die Zolldokumente vorlegen muss, die die Ausfuhr belegen (vom Exporteur/Versender ausgestellte Ausgangsbescheinigung). Bei einem Free on Board - FOB - Verkauf ins Ausland kann die Mehrwertsteuerbefreiung belegt werden, indem der Verkäufer (Exporteur/Versender) die Zollausfuhrdokumente vorlegt. Allerdings ist dies zwischen den Mitgliedsstaaten nicht standardisiert. In anderen Staaten kann beispielsweise ein Beleg dafür verlangt werden, dass der Verkäufer den internationalen Transport der Waren beauftragt hat. In diesen Fällen kommt ein FOB-Verkauf nicht in Betracht, sondern ein Incoterm, bei dem der Verkäufer für die Beauftragung des internationalen Transports verantwortlich ist (z.B. Incotermder Gruppe C). Die Wahl des Incoterms kann steuerliche Auswirkungen haben, die bei Abschluss der Verträge zu prüfen sind. Allerdings gilt laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dass bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen die Nichteinhaltung einer formellen Anforderung nur bei Beteiligung an einem Steuerbetrug oder bei absoluter Unmöglichkeit, die materiellen Voraussetzungen zu belegen, zum Verlust des Anspruchs auf Steuerbefreiung führt. Liegen also die materiellen Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vor (Kaufvertrag, Versand der Waren nach Orten außerhalb des UZG und tatsächlicher Ausgang/Transport der Güter) scheint eine Forderung von Mehrwertsteuer, die sich auf die Nichteinhaltung von Formalitäten stützt, der Auffassung des Gerichts zu widersprechen. Francisco Alves Freitas Assoziierter Partner francisco.freitas@miranda lawfirm.com Lília Tomé de Azevedo Partnerin lilia.azevedo@miranda lawfirm.com
Oktober | Nr. 6 2022 STEUERRECHT Portugal Portugal wird kurzfristige Gewinne aus Gesellschaftsbeteiligungen deutlich höher besteuern Am 27. Mai 2022 hat das portugiesische Parlament das Haushaltsgesetz für 2022 verabschiedet. Das Gesetz sieht bedeutende Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalgewinnen aus dem Verkauf von Gesellschaftsbeteiligungen oder anderen übertragbaren Wertpapieren wie beispielsweise Partizipationsscheinen vor, die ab 1. Januar 2023 in Kraft treten werden. Gemäß der bis 31. Dezember 2022 geltenden Gesetzgebung wird der aus dem Verkauf von Gesellschaftsbeteiligungen oder sonstigen übertragbaren Wertpapieren resultierende positive Saldo bei der Einkommensteuer mit einem einheitlichen Steuersatz von 28 % besteuert. Dieser Steuersatz gilt unabhängig vom zu versteuernden Jahreseinkommen des Steuerpflichtigen oder von der Haltedauer der Gesellschaftsbeteiligungen oder Wertpapiere. Altbekannte Steuerziele Durch die ab 1. Januar 2023 wirksame Regelung werden Veräußerungsgewinne deutlich höher besteuert, wenn die Beteiligungen oder Wertpapiere nicht länger als 365 Tage gehalten wurden und sich das steuerpflichtige Einkommen einschließlich besagter Gewinne auf 75.009 €oder mehr beläuft. In diesen Fällen wird der sich aus den Veräußerungsgewinnen ergebende positive Saldo nicht mit dem Steuersatz von 28 % besteuert, sondern in das zu versteuernde Gesamteinkommen einbezogen und nach den allgemeinen und progressiven Einkommensteuersätzen besteuert. Da sich die progressiven Steuersätze auf bis zu 48 % belaufen (für steuerpflichtige Einkommen über 75.009 €), zuzüglich des Solidaritätszuschlags (2,5 % auf steuerpflichtige Einkünfte über 80.000 EUR und 5 % auf Einkünfte über 250.000 EUR), kann der auf diese Kapitalerträge anwendbare Gesamtsteuersatz in Portugal bis zu 53 % erreichen, was im Vergleich zu den wichtigsten Steuergebieten der EU der höchste Steuersatz wäre. Kurz gesagt, es handelt sich um eine Maßnahme, die darauf abzielt, Personen mit höheren Einkommen und als spekulativ eingestufte Transaktionen verstärkt zu besteuern. Allerdings ist zu bedenken, dass diese Steuererhöhung einerseits den spekulativen Markt zum Ziel hat, andererseits aber keine Befreiung oder wesentliche Ermäßigung bei der Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von mittel- oder langfristig gehaltenen Gesellschaftsbeteiligungen vorsieht. Die Steuergesetzgebung enthält keine Sonderregelungen für Transaktionen nicht spekulativer Art. (Siehe Fortsetzung auf der nächsten Seite) 10 Solange Dias Nóbrega Advogada sdnobrega@mlgts.pt
Oktober | Nr. 6 2022 STEUERRECHT Portugal Portugal wird kurzfristige Gewinne aus Gesellschaftsbeteiligungen deutlich höher besteuern (Forts.) Mögliche Folgen Bei der Verabschiedung dieser Maßnahme wurden verschiedene Aspekte nicht angemessen durchdacht und können sich auf bestimmte Kapitalerträge auswirken, die der Gesetzgeber nicht zu bestrafen beabsichtigte. Dies wird bei einigen Kapitalbeteiligungsplänen (equity incentive plans) der Fall sein, wenn die Mitarbeiter ihre Beteiligungen an dem Unternehmen innerhalb eines Zeitraums veräußern, in dem die Mindesthalteschwelle von 365 Tagen nicht erreicht wird, und der Marktwert dieser Beteiligungen aus irgendeinem Grund erheblich gestiegen ist. Daraus kann man schließen, dass Portugal an einer hohen Besteuerung von Privatpersonen festhält und nicht die Absicht hat, einen anderen Kurs einzuschlagen. 11 Solange Dias Nóbrega Advogada sdnobrega@mlgts.pt
Oktober | Nr. 6 2022 STEUERRECHT Portugal Die Unshell Richtlinie Am 22.12.2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von Briefkastengesellschaften (ohne wirtschaftliche Substanz) zu Steuerzwecken. Im Falle ihrer Verabschiedung wird die Richtlinie voraussichtlich ab dem 01.01.2024 in Kraft treten. Die Richtlinie gilt dann für jedes Unternehmen, das eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von seiner Rechtsform, und das in einem Mitgliedstaat steuerlich ansässig ist. Bestimmte Unternehmen sind allerdings ausgeschlossen, darunter börsennotierte Gesellschaften, Finanzunternehmen, welche besonderen Rechtsvorschriften unterliegen, sowie Holdinggesellschaften, sofern im selben Mitgliedstaat operative Tochtergesellschaften oder deren Anteilseigner ansässig sind, des Weiteren Unternehmen, die mindestens fünf Personen in Vollzeit und ausschließlich für die Ausübung der Geschäftstätigkeit beschäftigen. Um zu prüfen, ob ein Unternehmen das Risiko eines Substanzmangels aufweist, sind die folgenden kumulativen Kriterien definiert worden: • Mehr als 75 % des in den vorangegangenen beiden Steuerjahren erzielten Gesamterträge sind rein passive Einkünfte (z. B. Zinsen, Lizenzeinnahmen, Dividenden, Veräußerungsgewinne, Einkünfte aus Immobilien), oder mehr als 75 % des Vermögens bestehen aus Immobilien oder beweglichen Gütern, die zu privaten Zwecken gehalten werden und deren Wert 1.000.000 € übersteigt, oder aus Vermögenswerten, die Dividenden und Einkünfte aus der Veräußerung von Aktien/Quoten abwerfen; •Wenn es überwiegend grenzüberschreitend tätig ist; • Wenn es in den vorangegangenen beiden Geschäftsjahren seine Geschäftsführung des laufenden Betriebs und die Entscheidungsfindung bei wichtigen Funktionen ausgelagert hat. Sind alle diese Kriterien erfüllt, hat das Unternehmen bestimmte Meldepflichten und muss in der jährlichen Einkommenserklärung Nachweise beifügen. Es wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen ein Mindestmaß an Substanz besitzt, wenn es alle folgenden Indikatoren erfüllt: • über eigene Geschäftsräumlichkeiten bzw. solche zu seiner ausschließlichen Verwendung im Mitgliedstaat des Unternehmens verfügt; •mindestens ein aktives Bankkonto in der EU hat; • ein oder mehrere Geschäftsführer, oder die Mehrheit der Mitarbeiter des Unternehmen, sind im entsprechenden Mitgliedsstaat steuerlich ansässig, oder befinden sich in einer Entfernung die die Erfüllung ihrer Aufgaben nicht beeinträchtigt, und sind für die Ausübung der Tätigkeit qualifiziert. (Siehe Fortsetzung auf der nächsten Seite) Isabel Garcia Advogada ig@slcm.pt 12
Oktober | Nr. 6 2022 STEUERRECHT Portugal Die Unshell Richtlinie (Forts.) Erfüllt es keinen dieser Indikatoren, wird davon ausgegangen, dass es keine Mindestsubstanz hat. In einem solchen Fall und wenn die Vermutung nicht widerlegt werden kann, hat das Unternehmen keinen Zugang zu den Vergünstigungen der Doppelbesteuerungsabkommen und der Mütter/Töchter- sowie der Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie und so wird entweder der Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung abgelehnt oder es erhält einen Avis, dass es keinen Anspruch auf diese Vergünstigungen hat. Sind die Gesellschafter des Unternehmens in der EU steuerlich ansässig, werden die betreffenden Erträge des Unternehmens im Wohnsitzmitgliedstaat der Gesellschaft so besteuert, als ob sie direkt von ihnen erzielt worden wären. Isabel Garcia Advogada ig@slcm.pt 13
Oktober | Nr. 6 2022 IMMOBILIENRECHT Portugal Portugal – Befreiung von der Grunderwerbsteuer IMT beim Kauf zwecks Weiterverkauf Das portugiesische Grunderwerbsteuergesetz sieht vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen keine Grunderwerbsteuer beim Kauf von Immobilien anfällt, die dazu dienen, weiterverkauft zu werden. Folgende Voraussetzungen sieht das Gesetz dafür vor: 1) Es muss ein Gewerbe angemeldet sein, das den Kauf von Immobilien für den Weiterverkauf beinhaltet; bei einer portugiesischen GmbH kommt es darauf an, ob der Zweck der Gesellschaft den Kauf und Verkauf von Immobilien umfasst; 2) Es muss eine Immobilie mit der Absicht gekauft werden, diese weiter zu verkaufen; 3) Der Verkauf der Immobilie, die mit der Absicht gekauft wurde, weiter verkauft zu werden, muss innerhalb einer Frist von drei Jahren nach dem Kauf wieder verkauft werden; 4) Der oben unter 3) genannte Kauf darf durch den Käufer nicht mit der Absicht erfolgen, die Immobilie unter Befreiung von der Grunderwerbsteuer weiter verkauft zu werden; 5) Es muss nachgewiesen werden, dass der Käufer sich gewerblich dem Kauf von Immobilien für den Weiterverkauf im letzten Geschäftsjahr gewidmet hat; dafür ist eine Bescheinigung des Finanzamtes vorzulegen, wonach im vorherigen Geschäftsjahr eine Immobilie mit der Absicht erworben wurde, diese weiter zu verkaufen oder eine Immobilie verkauft wurde, die vorher mit der Absicht erworben wurde, weiter verkauft zu werden. Darauf zu achten ist, dass im jeweiligen Kaufvertrag ausdrücklich anzugeben ist, dass die Immobilie mit der Absicht erworben wird, sie weiter zu verkaufen; 6) Die Immobilie, die mit der Absicht erworben wurde, weiter verkauft zu werden, darf ihren„Zweck“ nicht ändern. Hier ist einiges streitig. Wird z.B. ein unbebautes Grundstück erworben und sodann bebaut weiterverkauft, ist diese Voraussetzung grundsätzlich nicht erfüllt. Laut Rechtsprechung darf keine Umgestaltung bzw. gewichtige Änderung des Grundstückes zwischen dem Kauf und Wiederverkauf stattfinden; 7) Es muss ein Antrag beim Finanzamt auf Befreiung von der Grundwerksteuer gestellt werden, d.h. die Befreiung von der Grunderwerbsteuer erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. (Vollständiger Text hier.) Alexander Rathenau Advogado und Rechtsanwalt anwalt@rathenau.com 14
Oktober | Nr. 6 2022 MIGRATIONSRECHT Portugal Änderungen der Regelung für die Hinreise und den Aufenthalt von Ausländern im nationalen Hoheitsgebiet Am 25. August 2022 wurde im portugiesischen Amtsblatt Diário da República das Gesetz Nr. 18/2022 veröffentlicht, mit dem die Regelung für die Einreise, den Aufenthalt, die Ausreise und die Ausweisung von Ausländern aus dem nationalen Hoheitsgebiet geändert und die Bedingungen für die Umsetzung des Übereinkommens über die Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft der portugiesischsprachigen Länder (CPLP) geschaffen werden. Von den verschiedenen Änderungen, die durch das Gesetz Nr. 18/2022 eingeführt wurden, sind aufgrund ihrer praktischen Auswirkungen, insbesondere in Bezug auf die Einreise und die Niederlassung von ausländischen Arbeitnehmern in Portugal, die folgenden Neuerungen hervorzuheben: 1. Einführung des Visums für einen befristeten Aufenthalt zur Arbeitssuche: eine neue Art von Visum, das ausländischen Bürgern die Einreise und den Aufenthalt im nationalen Hoheitsgebiet zum Zweck der Arbeitssuche gestattet, sofern bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. 2. Aufenthaltsvisum für digitale Nomaden: Das Aufenthaltsvisum und das Visum für einen befristeten Aufenthalt können nun für die Ausübung einer nicht selbstständigen oder selbständigen Tätigkeit erteilt werden, die für eine natürliche oder juristische Person mit Wohn- oder Geschäftssitz außerhalb des nationalen Hoheitsgebiets aus der Ferne ausgeübt wird. Dieses Visum hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren und kann um jeweils 3 Jahre verlängert werden. 3. Vorab-Aufenthaltsgenehmigung: Zusammen mit dem Aufenthaltsvisum wird nun eine Vorab-Aufenthaltsgenehmigung mit Angaben zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt und eine provisorische Steueridentifikationsnummer, Sozialversicherungsnummer und Nummer des nationalen Gesundheitsdienstes zugewiesen. 4. Vereinfachung des Erhalts eines Aufenthaltsvisums für Familienmitglieder, die den Antragsteller begleiten, wobei die Anträge nun gleichzeitig eingereicht werden können. 5. Vereinfachung bei der Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft der portugiesischsprachigen Länder (CPLP) - (Angola, Brasilien, Kap Verde, Guinea-Bissau, Äquatorialguinea, Mosambik, São Tomé und Príncipe sowie Osttimor) -, wobei zu diesem Zweck auf die vorherige Stellungnahme des SEF (Ausländerbehörde) verzichtet und somit die Wartezeit bis zur Erteilung des Visums erheblich verkürzt werden kann. (Siehe Fortsetzung auf der nächsten Seite) 15 André Barbosa Advogado andre.barbosa@roedl.com Vítor Oliveira Advogado Trainee vitor.oliveira@roedl.com
Oktober | Nr. 6 2022 MIGRATIONSRECHT Portugal Änderungen der Regelung für die Rinreise und den Aufenthalt von Ausländern im nationalen Hoheitsgebiet (Forts.) 6. Vereinfachung der Ausstellung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für britische Staatsbürger, die unter das Abkommen über den Austritt aus der EU fallen, wobei die Zuständigkeit für die Ausstellung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für britische Staatsbürger, die unter das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union fallen, neben SEF [Ausländerbehörde] auch dem Instituto dos Registos e do Notariado, I. P. [Institut für Register und Notariatswesen], und denEspaços Cidadãos [Bürgerzentren] übertragen wird. Alljährlich kommen Tausende von Einwanderern nach Portugal auf der Suche nach Arbeitsmöglichkeiten. Zur Regelung und Einbeziehung der Einwanderung hat das portugiesische Parlament die Änderungen des Ausländergesetzes beschlossen, die am 26. August 2022 in Kraft getreten sind. 16 André Barbosa Advogado andre.barbosa@roedl.com Vítor Oliveira Advogado Trainee vitor.oliveira@roedl.com
Oktober | Nr. 6 2022 ARBEITSRECHT Deutschland Aktuelles im Arbeitsrecht: Das Nachweisgesetz und die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung Am 01.08.22 trat die Neufassung des Nachweisgesetzes ein. Demnach haben Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen und ihren Arbeitnehmern auszuhändigen. Das Gesetz verlangt nicht nur detaillierte Angaben und berücksichtigt die Entwicklungen in der Arbeitswelt, sondern stuft die Nicht- bzw. mangelhafte Einhaltung seiner Bestimmungen als Ordnungswidrigkeit ein, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Dies bedeutet, dass selbst wenn schriftliche Arbeitsverträge bereits vorliegen, diese eventuell nicht mehr alle Voraussetzungen einer zwingenden, schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers nach dem Nachweisgesetz erfüllen und daher ggf. geändert und/oder ergänzt werden müssen; es wird auf jeden Fall davon abgeraten, „Altverträge“ bei dem Abschluss neuer Arbeitsverträge als Muster zu verwenden, vielmehr sollten sie zuvor einer sorgfältigen rechtlichen Überprüfung unterzogen und an das neue Gesetz angepasst werden. So verlangt das Nachweisgesetz u.a. die Angabe der Zusammensetzung und der Höhe des Arbeitsentgelts nebst Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen, jeweils getrennt und mit Angabe der Fälligkeit. Sofern vereinbart, ist auch die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen schriftlich bzw. in dem schriftlichen Arbeitsvertrag festzuhalten. Bei der Arbeitszeit sind auch Pausen und Ruhezeiten anzugeben und bei Schichtarbeit, auch das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen der Schichtänderungen. Ebenfalls für die Arbeit auf Abruf sind bestimmte Angaben erforderlich. Schließlich verlangt das neue Gesetz, dass Arbeitgeber, zusätzlich zu den in Arbeitsverträgen schon üblichen Angaben zu den Kündigungsfristen und der Schriftform der Kündigungen auch über die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage informieren. Insbesondere wenn diese Angaben fehlen, laufen Arbeitgeber Gefahr, dass eine von einem Arbeitnehmer verspätet eingereichte Klage noch zugelassen werden kann. Angesichts der neuen Verpflichtungen sollten bestehende Arbeitsverträge dringend auf Konformität überprüft und bei Neueinstellungen das neue Nachweisgesetz zwingend berücksichtigt werden. Mit dem gleichen Ziel eines besseren Arbeitnehmerschutzes zwingt auch die neuste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Arbeitgeber zur sofortigen Umsetzung neuer Maßnahmen: basiert auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus 2019, entschied das BAG am vergangenen 13.09.22, dass das deutsche Arbeitsschutzgesetz, bei europarechtskonformer Auslegung, die Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein System der Arbeitszeiterfassung einzurichten, um sicherzustellen, dass die zulässigen Arbeitszeiten nicht überschritten und die Pausen eingehalten werden, und, dass dies auch wirksam kontrolliert werden kann. 17 Maria de Fátima Veiga Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht mail@veiga-law.com
Oktober | Nr. 6 2022 KURZNACHRICHTEN Deutschland Arbeitszeiterfassung Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az.: 1 ABR 22/21) entschieden, dass Unternehmen zur Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet sind. Dies folgt aus einer unionskonformen Auslegung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG. Ein Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung eines Systems der Arbeitszeiterfassung besteht daher nicht. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesarbeitsgerichts in der Pressemitteilung vom 13.09.2022 hier. Inflationsausgleichsprämie Der Bundestag hat der sogenannten Inflationsausgleichsprämie als Teil des dritten Entlastungspakets des Bundes zugestimmt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten in diesem Zuge die Möglichkeit, ihren Beschäftigten steuerund abgabenfrei bis zu 3.000 EUR zu gewähren. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Bundesregierung hier. Kurzarbeitergeld Die Bundesregierung hat die Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld um drei Monate bis Ende Dezember 2022 verlängert. Weiterhin müssen deshalb nur 10 Prozent und nicht ein Drittel der Beschäftigten eines Betriebs vom Arbeitsausfall betroffen sein. Außerdem ist es nicht erforderlich, dass Beschäftigte vor Gewährung des Kurzarbeitergeldes Minusstunden aufbauen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Bundesregierung hier. 18
Oktober | Nr.6 2022 14 Disclaimer Die AHK Portugal haftet nicht für den Inhalt der Beiträge und/oder der Webseiten, die mit den Links verbunden sind. Datenschutz Die Daten und Beiträge, die in diesem Dokument aufgeführt sind, haben ausschließlich den Zweck, den Adressaten zu informieren. Die Daten werden elektronisch verwaltet gemäß den Vorschriften der DatenschutzGrundverordnung und dem portugiesischen Gesetz Nr. 58/2019 (portugiesisches Ausführungsgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung). Falls der Adressat das Zusenden des Newsletters nicht erwünscht und/oder seine Daten aus der Datenbank der AHK Portugal gelöscht haben möchte, so bitten wir, uns dies über die auf unser Internetseite angegebene EMail-Adresse mitzuteilen. Ausgabe AHK Portugal Avenida da Liberdade 38/2 1269-039 Lisboa Abteilung Recht & Steuern Caroline Cöster Domingues (Leiterin) caroline-domingues@ccila-portugal.com Tel: +351 213 211 207 Allgemeiner Kontakt Tel: +351 213 211 200 Fax: +351 213 467 150 infolisboa@ccila-portugal.com www.ccila-portugal.com
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